Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 GRUNDLAGEN

Unsere Tätigkeit beinhaltet alle Vorgänge, die hinsichtlich einer Immobilie zum Abschluss des beabsichtigten Haupt-Vertrages notwendig und erforderlich sind. Dazu gehören vor allem die Verhandlungen zwischen den Parteien für den erfolgreichen Abschluss.

Als Haupt-Vertrag gilt hierbei der ursprünglich vorgesehene (meist notarielle Kaufvertrag über eine Immobilie), ober aber auch ein anderer als der vorgesehene Vertrag (Miete, Pacht, Nießbrauch, Leibrente o.ä. anstatt Kauf oder umgekehrt) der zwischen den Parteien zustande gekommen ist. Gleiches gilt für den Abschluss eines Vertrages mit einem anderen Objekt von einer der Vertragsparteien.

Wenn schriftlich nicht anders festgelegt oder auf Informationen, Expose- bzw. Objektunterlagen anders genannt, gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen als vereinbart.

2 NACHWEIS

Der Interessent bestätigt, die mit den jeweiligen Unterlagen nachgewiesenen Informationen über das Objekt absolut vertraulich zu behandeln und ohne ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Maklers keinesfalls an Dritte weiterzuleiten.

Verhandlungen mit den Vertragsbeteiligten, die dem Interessenten im Zusammenhang mit einem Objekt bekannt werden, sind ausschließlich nur über den Makler zu führen. Gleiches gilt für Besichtigungen. In Ausnahmefällen, die schriftlich vom Makler bestätigt werden müssen, können durch einen Kaufinteressenten diskrete Außenbesichtigungen nach vorheriger Absprache durchgeführt werden.

3 HONORAR

Mit der Erlangung von Informationen über ein Objekt in jedweder Form (Werbemedien, schriftlich, internetbasiert, mündlich, auch fernmündlich) gilt das Objekt als vom Makler nachgewiesen.

Kommt es daraufhin zum Abschluss eines Haupt-Vertrages(§1) und ist im Expose oder sonstigen Unterlagen nichts anderes genannt, gilt bei Kauf generell ein Anspruch von uns auf Zahlung eines Honorars in Höhe von je 3,57% incl. ges. MWSt. aus dem Gesamtkaufpreis mit dem Verkäufer und Käufer als vereinbart. Ansonsten gilt grundsätzlich das im Expose oder sonstigen Unterlagen genannte Honorar als vereinbart.

Unser Honorar ist verdient, sobald der Haupt-Vertrag zustande gekommen ist.

Das Honorar ist mit Abschluss des Haupt-Vertrages zur Zahlung fällig. Andere Fälligkeiten gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart sind.

4 SCHADENERSATZ

Alle Angebote sind streng vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Kopien aus überlassenen Unterlagen, auch auszugsweise, dürfen nur mit schriftlicher Erlaubnis angefertigt werden. Erlangt ein Dritter Kenntnis von den Angeboten oder den in den Angeboten enthaltenen Informationen und kommt dadurch ein Haupt-Vertrag zustande, so ist Derjenige, der die Weitergabe der Informationen zu vertreten hat, zur Zahlung von Schadenersatz mindestens in Höhe des unter ?3 benannten Honorars verpflichtet. Ein darüber hinaus gehender Schaden bleibt vorbehalten.

5 HAFTUNG GRUNDLAGEN

Alle Informationen stammen von den jeweiligen Auftraggebern. Eine Haftung für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit wird daher nicht übernommen. Unsere Haftung ist, gleich aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand, auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten begrenzt. Ansprüche gegen den Makler verjähren in 3 Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in 3 Jahren nach Beendigung des Auftrages. Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen. änderungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, sofern gültig, Sitz von Kampfl Immobilien.

Regionaldirektor Landkreis München-Nord des   Regionaldirektor München Nord des Bundesverband für die Immobilienwirtschaft   Bundesverband für die Immobilienwirtschaft
Ein großes Netzwerk an Immobilienspezialisten
Investment Immobilien in ausgesuchten Standorten Deutschlands
Immobilien verkaufen mit perfektem Service
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OK: Verstanden