3 HONORAR
Mit der Erlangung von Informationen über ein Objekt in jedweder Form (Werbemedien, schriftlich, internetbasiert, mündlich, auch fernmündlich) gilt das Objekt als vom Makler nachgewiesen.
Kommt es daraufhin zum Abschluss eines Haupt-Vertrages(§1) und ist im Expose oder sonstigen Unterlagen nichts anderes genannt, gilt bei Kauf generell ein Anspruch von uns auf Zahlung eines Honorars in Höhe von je 3,57% incl. ges. MWSt. aus dem Gesamtkaufpreis mit dem Verkäufer und Käufer als vereinbart. Ansonsten gilt grundsätzlich das im Expose oder sonstigen Unterlagen genannte Honorar als vereinbart.
Unser Honorar ist verdient, sobald der Haupt-Vertrag zustande gekommen ist.
Das Honorar ist mit Abschluss des Haupt-Vertrages zur Zahlung fällig. Andere Fälligkeiten gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart sind.